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Durch die Erstellung Ihres Jahresabschlusses, d.h. Ihrer Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung, erhalten Sie von uns ein wertvolles Fundament für Ihr Unternehmen, egal welcher Größenordnung. Ihr Jahresabschluss hat dabei zwei wesentliche Funktionen:

  1. Informationsfunktion:Die Dokumentation Ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum jeweiligen Bilanzstichtag ist Basis Ihrer Planungen und unterstützt Sie dabei, zukünftig Entscheidungen sicher treffen zu können. Das Ergebnis des Jahresabschlusses wird unter anderem von Banken und anderen Gläubigern als Kriterium für die Kreditvergabe herangezogen.
  2. Bemessungsfunktion:Der Jahresabschluss ist Grundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens, sowie für die Ermittlung von erfolgsabhängigen Auszahlungen.

Das deutsche Steuerrecht gilt landläufig als eines der kompliziertesten der Welt. Ein Jahr ist schnell vergangen und schon muss man sich erneut mit dem Thema „Steuererklärung“ befassen – für viele Menschen eine sehr unbeliebte Tätigkeit. Ohne steuerliche Beratung erscheint es immer schwieriger, sämtliche Änderungen im Bereich des Steuerrechts erfassen und verarbeiten zu können. Und leider steht am Ende einer selbst erstellten Steuererklärung nicht immer das erhoffte oder errechnete Ergebnis im Steuerbescheid. Von uns erhalten Sie Ihre jährlichen Steuererklärungen einschließlich der optimalen, steuersparenden Möglichkeiten. Dabei legen wir größten Wert auf eine zeitnahe Bearbeitung unter Ausnutzung neuester, technischer Möglichkeiten. Auf Wunsch besprechen wir Ihre Steuererklärungen in einem persönlichen Gesprächbei uns in der Kanzlei, oder bei Ihnen zu Hause. Der direkte Kontakt und Austausch zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater steht bei uns im Zentrum einer unkomplizierten und effektiven Beratung.

Sobald Ihre Steuerbescheide vom zuständigen Finanzamt erlassen wurden und wir sie erhalten haben, werden sie von uns geprüft. Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass jeder dritte bis vierte Steuerbescheid fehlerhaft ist, was eine Überprüfung notwendig macht. Sollten Ihre Steuerbescheide tatsächlich fehlerhaft sein, können wir, ggf. nach Rücksprache mit Ihnen, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt Ihrer Steuerbescheide  das Einspruchsverfahren einleiten. Wir überwachen für Sie Ihre Einspruchsfristen und setzen uns für Sie gegenüber der Finanzverwaltung ein!

Wir übernehmen Ihre komplette Buchführung und kümmern uns um die laufende Abstimmung der Konten, die Umsatzsteuervoranmeldungen oder die Überwachung Ihrer Steuervorauszahlungen. Somit erhalten Sie von uns eine aktuelle Entscheidungsgrundlage, die Sie für die Gestaltung und Entwicklung Ihres Unternehmens brauchen. Neben der klassischen Komplettlösung in unserer Kanzlei bieten wir Ihnen auch die Durchsicht Ihrer selbst erstellten Buchführung an. Durch die modernen EDV – Lösungen der DATEV eG stehen uns umfangreiche Schnittstellen zu Ihren Systemen zur Verfügung.

Den Lohn im eigenen Unternehmen abzuwickeln ist erfahrungsgemäß teuer und risikoreich.
Um den Verwaltungsaufwand und das Ausfallrisiko zu minimieren, übernehmen wir gerne die Lohn- und Gehaltsabrechnungen bei uns. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen und informieren Sie termingerecht über Zahlungen.

Nutzen Sie unsere Auswertungen als Entscheidungsgrundlage. Sie sind permanent informiert über Ihren Geschäftsverlauf und die damit verbundenen Konsequenzen.

  1. Erbrechts- und Schenkungsberatung

Was ist aus steuerlicher Sicht zu bedenken, wenn der Erbfall eingetreten ist? Um hier nur das zu zahlen, was auch tatsächlich bezahlt werden muss, sollte die Erbschaft steuerlich optimiert werden. Ziel muss es sein, die Sicherung des durch Sie aufgebauten Vermögens zur Absicherung Ihrer Angehörigen zu gewährleisten.

Erfahrungsgemäß lassen sich zukünftige Erbrechtsprobleme bereits in der Gegenwart vermeiden. Wir beraten Sie gerne zu Themen der vorweggenommenen Erbfolge. Denn eine optimierte Gestaltung Ihres Willens zu Lebzeiten bietet in jedem Fall mehr Optionen, als die eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge. So stellen wir gemeinsam sicher, dass nach Ihrem Ableben Ihr Wille und Ihre Interessen gewahrt bleiben.

  1. Beratung zur Unternehmensübergabe

Wir haben eigene Erfahrungen bei der Generationsnachfolge sammeln können. Die Übergabe an die nächste Generation stellt Unternehmer vor eine Vielzahl von Hürden und Probleme. Dabei können nicht nur die steuerlich/rechtlichen Untiefen eine echte Herausforderung sein. Auch die zwischenmenschlichen Themen, die individuellen Interessen der Beteiligten und die sonstigen Geschäftspartner sind wichtige Aspekte, die hier berücksichtigt werden müssen. Wir begleiten Sie auf diesem mit unter schwierigen Weg, Sie profitieren dabei von unserer Erfahrung.

Wir beraten nicht nur vergangenheitsorientiert. Wir schauen über den Tellerrand hinaus.

  1. Für bestehende Unternehmen bedeutet das:
  • Risiken zu minimieren
  • Liquiditätsprobleme und finanzielle Engpässe systematisch zu vermeiden

Unter Berücksichtigung aller Zusammenhänge erhalten Sie von uns eine individuelle Übersicht zur zukünftigen Entwicklung Ihres betrieblichen Erfolgs und die Veränderungen der Vermögens- und Kapitalstruktur. Für Sie ergibt sich daraus der Vorteil, die Potenziale Ihres Unternehmens maximal zu optimieren.

  1. Für Existenzgründer bedeutet das:
  • Begleitung bei den ersten Schritten, Ihre unter Umständen angespannte Liquidität optimal einzusetzen
  • Hilfestellung bei der Einhaltung gesetzlicher Regeln zur Umsatzsteuer, Rechnungslegung, Dokumentation und Aufbewahrung
  • gemeinsame Entwicklung von Businessplänen und Unternehmenskonzepten für Banken, sowie die Begleitung bei Bankgesprächen
  • Unterstützung beim Ausfüllen der Fragebögen der Finanzverwaltung

Doch auch Abseits der betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen können wir Sie unterstützen. Besonders bei Fragen der Renten- und Krankenversicherungspflicht kommt es häufig zu Irritationen, wir bieten Ihnen hier Hilfestellung.